Arbeitssicherheit im KMU

Arbeitssicherheit im KMU

Arbeitssicherheit mit System

Arbeitsunfälle stellen das System der Arbeitssicherheit eines Betriebes in Frage. War die Gefahrenermitlung unvollständig? Wurden die vorgesehenen Massnahmen zu wenig konsequent umgesetzt? Fehlte es an gegenseitigen Absprachen oder an klaren Kompetenzzuweisungen? Welche Verbesserungen drängen sich auf?

Arbeitssicherheit im Hinblick auf die strafrechtliche Verantwortung?

Einige Sekunden Unachtsamkeit, ein Mangel an einer Maschine und der Arm des Arbeitnehmers ist in die Drehmaschine geraten und abgerissen worden. Der Arbeitnehmende wird in der Folge Vollinvalide, leidet zudem unter Depressionen und ist auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Der Unfall ist passiert, weil jemand ein Schutzgitter entfernt hatte.

Noch heute sind sich zahlreiche KMU ihrer Verantwortung nicht bewusst! Und unterschätzen die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

Arbeitssicherheit mit System führt zur Prävention

Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) und dem Arbeitsgesetz (ArG) hat der Arbeitgeber die Verantwortung, dass die Sicherheit und die Gesundheit der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet sind. Der Systemansatz der ASA-Bestimmungen (EKAS-Richtlinie 6508) trägt zu einer systematischen und konsequenten Ermittlung und Anwendung der erforderlichen Massnahmen bei.

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Es ist wichtig, wie mit einfachen Mitteln die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz im Betrieb umzusetzen ist. Mit dem Aufbau eines betrieblichen Sicherheitskonzepts engagieren sich die Arbeitgeber für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Sie können damit menschliches Leid verhindern, die direkten und indirekten Unfallkosten wie Ausfallstunden, administrative Umtriebe reduzieren, steigende Versicherungsprämien vermeiden, die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Mitarbeitenden nachhaltig erfüllen sowie ihre Mitarbeitenden zu sicherem und gesundheitsbewusstem Verhalten motivieren und ausbilden!

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